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Wurzelbehandlung

Die Wurzelbehandlung ist die letzte Möglichkeit den drohenden Zahnverlust zu verhindern. Die Ursache für eine nötige Wurzelbehandlung ist eine Entzündung des Zahnnervs (=Pulpa) welche durch Bakterien verursacht wird. Meist dringen die Bakterien durch eine tiefe Karies in das Zahnmark ein und infizieren dieses. Aber auch eine bestehende Parodontitis oder eine Fehlbelastung kann zu einer Schädigung des Zahnmarks führen.

Häufige, pochende Zahnschmerzen können ein Anzeichen für eine Schädigung des Zahnmarks sein, eine Pulpitis kann aber auch völlig symptomlos verlaufen. Mittels spezieller Untersuchungen (Röntgenbilder, Sensibilitätstests) kann der Zahnarzt diese feststellen.

Eine Wurzelkanalbehandlung ist nicht selten kompliziert und langwierig. Der Zahnarzt muss sich zuerst ein genaues Bild vom Grad der Entzündung machen.

Es sind Röntgenaufnahmen für diesen Eingriff notwendig. Erst mit dieser wichtigen Information kann mit der Behandlung begonnen werden. In jedem Fall wird dabei das Wurzelkanalsystem mit speziellen kleinen Instrumenten gesäubert, aufbereitet und mit desinfizierenden Lösungen gespült. Manchmal sind darüber hinaus weitere medikamentöse Einlagen notwendig, um die Entzündung zum Ausheilen zu bringen. In der Regel erhält der Patienten vor Beginn der Wurzelkanalbehandlung eine lokale Betäubung (Anästhesie).

Die in unserer Praxis verwendete neueste Technik der maschinellen Wurzelkanalaufbereitung in Kombination mit der elektrometrischen Längenmessung hat folgende Vorteile:

  • Schmerzfreie, schnelle Aufbereitung des erkrankten Wurzelkanals.
  • Effiziente und komfortable Entfernung entzündeten Gewebes.
  • Erhöhte Sicherheit für Patienten.
  • Verringerung der Röntgenstrahlung.

Wichtig: Ob und in welcher Höhe die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, kann der Zahnarzt nur im Einzelfall beurteilen. Die Position des Zahnes in der Zahnreihe und der Verlauf der Wurzelkanäle sind entscheidend dafür, ob die Behandlungskosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. In allen anderen Fällen wird Ihr Zahnarzt mögliche auf Sie zukommende Kosten im voraus mit Ihnen besprechen. 

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